Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie
die Ungerechtigkeit.
Charles Dickens
Jedes Jahr melden sich zwischen
30‘000 und 50‘000 Kinder in der
Schweiz bei einer Kindesschutz-
organisation, weil sie physische
oder psychische Gewalt erfahren,
vernachlässigt oder sexuell
missbraucht werden oder
Partnergewalt miterleben.
Die Schweiz hat die körperliche Bestrafung von Kindern
nicht verboten. Der Nationalrat hat sich im Frühjahr 2017
erneut dagegen ausgesprochen, körperliche Züchtigung
von Kindern durch ihre Eltern ausdrücklich zu verbieten.
Körperliche Züchtigung verletzt die Menschenwürde des
Kindes. Es erfährt keinen strafrechtlichen Schutz und wird
so entwertet.
Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen für die Rechte
des Kindes unterzeichnet. Sie hat sich damit verpflichtet,
die Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen, ihnen
Wissen über ihre Rechte zu vermitteln und sie
partizipieren zu lassen.
Auszug aus dem UNO Übereinkommen für die Rechte des
Kindes (PDF)
Die Erwachsenen sind gefordert
Eltern, Fachpersonen, Schulen, Politik und die Gesellschaft
können etwas tun.
Gesellschaftliche Realität
Die gesellschaftliche Realität für Eltern jedoch ist
anspruchsvoll: Erwartungen an die Kinder,
Doppelbelastung von Müttern, zunehmend auch von
Vätern sowie häufig nicht auf das Familienleben
abgestimmte berufliche Rahmenbedingungen. Die Folge
ist wenig Familienzeit.
Auch die Entwicklung unserer Gesellschaft fordert heraus:
Sie ist komplexer geworden, die Mechanismen in unserer
Demokratie anspruchsvoller. Kinder werden nicht mehr –
wie nebenbei – in der Familie auf ihre Möglichkeiten und
Aufgaben als Mitglieder unserer Demokratie vorbereitet.
Der Schule kommt eine Schlüsselrolle zu.
Ziele, die unsere Kinder fördern
und stärken
•
Kinder erfahren schon ganz zu Beginn ihres Lebens
von Eltern und weiteren Bezugspersonen Zuwendung
und Empathie. So können sie in Ruhe ihr Sein
entdecken. Auf ihrer Entdeckungsreise erfahren sie
weder physische noch psychische Gewalt.
•
Eltern werden in ihrer anspruchsvollen Aufgabe
unterstützt, so, dass sie auch in schwierigen
Situationen respektvoll und ohne Gewalt mit ihren
Kindern umgehen können. Eltern wissen, wie sie sich
Hilfe organisieren können. Jede Form von Gewalt an
ihren Kindern ist für sie ein Tabu.
•
In der Schule lernen die Kinder ihre Rechte kennen.
Bereits im Kindergarten lernen sie zu partizipieren. In
der Schule wird die gelebte Partizipation reflektiert
und damit das politische Lernen eingeübt.
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Politik und Gesellschaft nehmen die Eltern ernst.
Es werden Antworten gesucht auf die Fragen
-
Wie geht es Eltern?
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Was brauchen Eltern?
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Politik und Gesellschaft nehmen die Kinder ernst.
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Jede Form von Gewalt - insbesondere auch das
Züchtigungsrecht von Eltern - ist verboten.
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Kinder und Jugendliche partizipieren inner- und
ausserhalb der Schule. Sie werden auf ihre
Möglichkeiten und
Aufgaben als Mitglied unserer Demokratie
vorbereitet. Sie kennen ihre Rechte.
Diese Website soll
-
informieren
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zum Denken und Handeln anregen
-
das Thema „gewaltfreie Erziehung“ ins Gespräch
bringen
-
sensibilisieren für die Themen „Partizipation“ und
„Rechte der Kinder“ in der Schule
-
zu Gesprächen ermutigen in der Familie, mit
Freundinnen, Freunden, Nachbarn, Nachbarinnen,
Fachpersonen, Lehrpersonen, Fachstellen,
Politikerinnen und Politikern
-
einladen, die Petition für ein gesetzlich verankertes
Recht auf gewaltfreie Erziehung - auch in der Schweiz
- zu unterzeichnen: Petition Stopp Körperstrafe
Katharina Willi