Katharina Willi
Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie die Ungerechtigkeit. Charles Dickens

Jedes Jahr melden sich zwischen 30‘000 und 50‘000 Kinder in der Schweiz bei einer

Kindesschutzorganisation, weil sie physische oder psychische Gewalt erfahren,

vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder Partnergewalt miterleben.

Die Schweiz hat die körperliche Bestrafung von Kindern nicht verboten. Der Nationalrat hat sich im Frühjahr 2017 erneut dagegen ausgesprochen, körperliche Züchtigung von Kindern durch ihre Eltern ausdrücklich zu verbieten. Körperliche Züchtigung verletzt die Menschenwürde des Kindes. Es erfährt keinen strafrechtlichen Schutz und wird so entwertet. Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen für die Rechte des Kindes unterzeichnet. Sie hat sich damit verpflichtet, die Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen, ihnen Wissen über ihre Rechte zu vermitteln und sie partizipieren zu lassen. Auszug aus dem UNO Übereinkommen für die Rechte des Kindes (PDF)

Die Erwachsenen sind gefordert

Eltern, Fachpersonen, Schulen, Politik und die Gesellschaft können etwas tun.

Gesellschaftliche Realität

Die gesellschaftliche Realität für Eltern jedoch ist anspruchsvoll: Erwartungen an die Kinder, Doppelbelastung von Müttern, zunehmend auch von Vätern sowie häufig nicht auf das Familienleben abgestimmte berufliche Rahmenbedingungen. Die Folge ist wenig Familienzeit. Auch die Entwicklung unserer Gesellschaft fordert heraus: Sie ist komplexer geworden, die Mechanismen in unserer Demokratie anspruchsvoller. Kinder werden nicht mehr – wie nebenbei – in der Familie auf ihre Möglichkeiten und Aufgaben als Mitglieder unserer Demokratie vorbereitet. Der Schule kommt eine Schlüsselrolle zu.

Ziele, die unsere Kinder fördern und stärken

Kinder erfahren schon ganz zu Beginn ihres Lebens von Eltern und weiteren Bezugspersonen Zuwendung und Empathie. So können sie in Ruhe ihr Sein entdecken. Auf ihrer Entdeckungsreise erfahren sie weder physische noch psychische Gewalt. Eltern werden in ihrer anspruchsvollen Aufgabe unterstützt, so, dass sie auch in schwierigen Situationen respektvoll und ohne Gewalt mit ihren Kindern umgehen können. Eltern wissen, wie sie sich Hilfe organisieren können. Jede Form von Gewalt an ihren Kindern ist für sie ein Tabu. In der Schule lernen die Kinder ihre Rechte kennen. Bereits im Kindergarten lernen sie zu partizipieren. In der Schule wird die gelebte Partizipation reflektiert und damit das politische Lernen eingeübt. Politik und Gesellschaft nehmen die Eltern ernst. Es werden Antworten gesucht auf die Fragen - Wie geht es Eltern? - Was brauchen Eltern? Politik und Gesellschaft nehmen die Kinder ernst. - Jede Form von Gewalt - insbesondere auch das Züchtigungsrecht von Eltern - ist verboten. - Kinder und Jugendliche partizipieren inner- und ausserhalb der Schule. Sie werden auf ihre Möglichkeiten und Aufgaben als Mitglied unserer Demokratie vorbereitet. Sie kennen ihre Rechte.

Diese Website soll

- informieren - zum Denken und Handeln anregen - das Thema „gewaltfreie Erziehung“ ins Gespräch bringen - sensibilisieren für die Themen „Partizipation“ und „Rechte der Kinder“ in der Schule - zu Gesprächen ermutigen in der Familie, mit Freundinnen, Freunden, Nachbarn, Nachbarinnen, Fachpersonen, Lehrpersonen, Fachstellen, Politikerinnen und Politikern - einladen, die Petition für ein gesetzlich verankertes Recht auf gewaltfreie Erziehung - auch in der Schweiz - zu unterzeichnen: Petition Stopp Körperstrafe
Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie die Ungerechtigkeit. Charles Dickens

Jedes Jahr melden sich zwischen

30‘000 und 50‘000 Kinder in der

Schweiz bei einer Kindesschutz-

organisation, weil sie physische

oder psychische Gewalt erfahren,

vernachlässigt oder sexuell

missbraucht werden oder

Partnergewalt miterleben.

Die Schweiz hat die körperliche Bestrafung von Kindern nicht verboten. Der Nationalrat hat sich im Frühjahr 2017 erneut dagegen ausgesprochen, körperliche Züchtigung von Kindern durch ihre Eltern ausdrücklich zu verbieten. Körperliche Züchtigung verletzt die Menschenwürde des Kindes. Es erfährt keinen strafrechtlichen Schutz und wird so entwertet. Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen für die Rechte des Kindes unterzeichnet. Sie hat sich damit verpflichtet, die Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen, ihnen Wissen über ihre Rechte zu vermitteln und sie partizipieren zu lassen. Auszug aus dem UNO Übereinkommen für die Rechte des Kindes (PDF)

Die Erwachsenen sind gefordert

Eltern, Fachpersonen, Schulen, Politik und die Gesellschaft können etwas tun.

Gesellschaftliche Realität

Die gesellschaftliche Realität für Eltern jedoch ist anspruchsvoll: Erwartungen an die Kinder, Doppelbelastung von Müttern, zunehmend auch von Vätern sowie häufig nicht auf das Familienleben abgestimmte berufliche Rahmenbedingungen. Die Folge ist wenig Familienzeit. Auch die Entwicklung unserer Gesellschaft fordert heraus: Sie ist komplexer geworden, die Mechanismen in unserer Demokratie anspruchsvoller. Kinder werden nicht mehr – wie nebenbei – in der Familie auf ihre Möglichkeiten und Aufgaben als Mitglieder unserer Demokratie vorbereitet. Der Schule kommt eine Schlüsselrolle zu.

Ziele, die unsere Kinder fördern

und stärken

Kinder erfahren schon ganz zu Beginn ihres Lebens von Eltern und weiteren Bezugspersonen Zuwendung und Empathie. So können sie in Ruhe ihr Sein entdecken. Auf ihrer Entdeckungsreise erfahren sie weder physische noch psychische Gewalt. Eltern werden in ihrer anspruchsvollen Aufgabe unterstützt, so, dass sie auch in schwierigen Situationen respektvoll und ohne Gewalt mit ihren Kindern umgehen können. Eltern wissen, wie sie sich Hilfe organisieren können. Jede Form von Gewalt an ihren Kindern ist für sie ein Tabu. In der Schule lernen die Kinder ihre Rechte kennen. Bereits im Kindergarten lernen sie zu partizipieren. In der Schule wird die gelebte Partizipation reflektiert und damit das politische Lernen eingeübt. Politik und Gesellschaft nehmen die Eltern ernst. Es werden Antworten gesucht auf die Fragen - Wie geht es Eltern? - Was brauchen Eltern? Politik und Gesellschaft nehmen die Kinder ernst. - Jede Form von Gewalt - insbesondere auch das Züchtigungsrecht von Eltern - ist verboten. - Kinder und Jugendliche partizipieren inner- und ausserhalb der Schule. Sie werden auf ihre Möglichkeiten und Aufgaben als Mitglied unserer Demokratie vorbereitet. Sie kennen ihre Rechte.

Diese Website soll

- informieren - zum Denken und Handeln anregen - das Thema „gewaltfreie Erziehung“ ins Gespräch bringen - sensibilisieren für die Themen „Partizipation“ und „Rechte der Kinder“ in der Schule - zu Gesprächen ermutigen in der Familie, mit Freundinnen, Freunden, Nachbarn, Nachbarinnen, Fachpersonen, Lehrpersonen, Fachstellen, Politikerinnen und Politikern - einladen, die Petition für ein gesetzlich verankertes Recht auf gewaltfreie Erziehung - auch in der Schweiz - zu unterzeichnen: Petition Stopp Körperstrafe

Katharina Willi