Katharina Willi
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Die meisten Kindsmisshandlungen von Eltern treffen Kinder zwischen 0 und 4 Jahren.

(Statistik des Kinderspitals Zürich 2017)

Die Schweiz hat die körperliche Bestrafung von Kindern nicht verboten. Der Nationalrat hat sich im Frühjahr 2017 erneut dagegen

ausgesprochen, körperliche Züchtigung von Kindern durch ihre Eltern ausdrücklich zu verbieten.

Körperliche Züchtigung in der Schweiz (PDF) Petition Stopp Körperstrafe Die Gesellschaft und die Politik sind gefordert. Sie haben die Aufgabe zu klären, was Eltern brauchen, um ihre Kinder vor Gewalt zu schützen.

Gesellschaftliche Realität

Die heutige Arbeitswelt fordert Mütter und Väter in einem Ausmass, das kaum mehr vereinbar ist mit ihrer Aufgabe, den Kindern die nötige Ruhe und Aufmerksamkeit zu geben. Viele Eltern stossen an ihre Grenzen. Sie haben kaum Zeit, sich die dringend nötige Unterstützung zu holen. Sie drehen im Hamsterrad in die Isolation. Die Fachleute sind sich einig, dass das Konzept der Kleinfamilie mit den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr funktionieren kann. Die Kleinfamilie müsse dringend aus ihrer Vereinsamung geholt werden.

Die heile Familie – ein Tabu?

Unsere Gesellschaft setzt sich kaum mit dieser für die Kinder dramatischen Entwicklung auseinander. Studien zur Frage, wie es Eltern geht und was sie brauchen, fehlen. Die Medien berichten, wenn Eltern ihre kleinen Kinder beinahe oder ganz zu Tode quälen. Die Frage, warum niemand eingegriffen hat, wird gestellt, aber nicht beantwortet. Zu wenige fühlen sich mitverantwortlich, die Familie ist schliesslich privat. Ein Tabu.

Schutz der Kinder

Bis zum Eintritt in den Kindergarten entscheiden die Eltern, wie die Kinder betreut werden, ob sie dies ausschliesslich selber tun oder ob sie die Kinder auch durch andere Menschen betreuen lassen. Sie sind es auch, die entscheiden, wann der Kinderarzt oder die Kinderärztin aufgesucht wird. Eine obligatorische Gesundheitskontrolle vor dem Schuleintritt, wie dies in anderen europäischen Ländern der Fall ist, gibt es in der Schweiz nicht. In den ersten Lebensjahren der Kinder sind die Eltern alleine für sie verantwortlich. Dies kann für Kinder verhängnisvoll werden, wenn die Eltern aus Überforderung oder zu erzieherischen Zwecken Gewalt anwenden.
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Die meisten Kindsmisshand-

lungen von Eltern treffen Kinder

zwischen 0 und 4 Jahren. (Statistik des

Kinderspitals Zürich 2017)

Die Schweiz hat die körperliche Bestrafung von Kindern

nicht verboten. Der Nationalrat hat sich im Frühjahr 2017

erneut dagegen ausgesprochen, körperliche Züchtigung

von Kindern durch ihre Eltern ausdrücklich zu verbieten.

Körperliche Züchtigung in der Schweiz (PDF) Petition Stopp Körperstrafe Die Gesellschaft und die Politik sind gefordert. Sie haben die Aufgabe zu klären, was Eltern brauchen, um ihre Kinder vor Gewalt zu schützen.

Gesellschaftliche Realität

Die heutige Arbeitswelt fordert Mütter und Väter in einem Ausmass, das kaum mehr vereinbar ist mit ihrer Aufgabe, den Kindern die nötige Ruhe und Aufmerksamkeit zu geben. Viele Eltern stossen an ihre Grenzen. Sie haben kaum Zeit, sich die dringend nötige Unterstützung zu holen. Sie drehen im Hamsterrad in die Isolation. Die Fachleute sind sich einig, dass das Konzept der Kleinfamilie mit den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr funktionieren kann. Die Kleinfamilie müsse dringend aus ihrer Vereinsamung geholt werden.

Die heile Familie – ein Tabu?

Unsere Gesellschaft setzt sich kaum mit dieser für die Kinder dramatischen Entwicklung auseinander. Studien zur Frage, wie es Eltern geht und was sie brauchen, fehlen. Die Medien berichten, wenn Eltern ihre kleinen Kinder beinahe oder ganz zu Tode quälen. Die Frage, warum niemand eingegriffen hat, wird gestellt, aber nicht beantwortet. Zu wenige fühlen sich mitverantwortlich, die Familie ist schliesslich privat. Ein Tabu.

Schutz der Kinder

Bis zum Eintritt in den Kindergarten entscheiden die Eltern, wie die Kinder betreut werden, ob sie dies ausschliesslich selber tun oder ob sie die Kinder auch durch andere Menschen betreuen lassen. Sie sind es auch, die entscheiden, wann der Kinderarzt oder die Kinderärztin aufgesucht wird. Eine obligatorische Gesundheitskontrolle vor dem Schuleintritt, wie dies in anderen europäischen Ländern der Fall ist, gibt es in der Schweiz nicht. In den ersten Lebensjahren der Kinder sind die Eltern alleine für sie verantwortlich. Dies kann für Kinder verhängnisvoll werden, wenn die Eltern aus Überforderung oder zu erzieherischen Zwecken Gewalt anwenden.

Katharina Willi