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Die meisten Kindsmisshandlungen von Eltern treffen Kinder zwischen 0 und 4 Jahren.
(Statistik des Kinderspitals Zürich 2017)
Die Schweiz hat die körperliche Bestrafung von Kindern nicht verboten. Der Nationalrat hat sich im Frühjahr 2017 erneut dagegen
ausgesprochen, körperliche Züchtigung von Kindern durch ihre Eltern ausdrücklich zu verbieten.
Körperliche Züchtigung in der Schweiz (PDF)
Petition Stopp Körperstrafe
Die Gesellschaft und die Politik sind gefordert. Sie haben die Aufgabe zu klären, was Eltern brauchen, um ihre Kinder vor Gewalt
zu schützen.
Gesellschaftliche Realität
Die heutige Arbeitswelt fordert Mütter und Väter in einem Ausmass, das kaum mehr vereinbar ist mit ihrer Aufgabe, den Kindern
die nötige Ruhe und Aufmerksamkeit zu geben. Viele Eltern stossen an ihre Grenzen. Sie haben kaum Zeit, sich die dringend
nötige Unterstützung zu holen. Sie drehen im Hamsterrad in die Isolation.
Die Fachleute sind sich einig, dass das Konzept der Kleinfamilie mit den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr funktionieren
kann. Die Kleinfamilie müsse dringend aus ihrer Vereinsamung geholt werden.
Die heile Familie – ein Tabu?
Unsere Gesellschaft setzt sich kaum mit dieser für die Kinder dramatischen Entwicklung auseinander. Studien zur Frage, wie es
Eltern geht und was sie brauchen, fehlen.
Die Medien berichten, wenn Eltern ihre kleinen Kinder beinahe oder ganz zu Tode quälen. Die Frage, warum niemand eingegriffen
hat, wird gestellt, aber nicht beantwortet. Zu wenige fühlen sich mitverantwortlich, die Familie ist schliesslich privat. Ein Tabu.
Schutz der Kinder
Bis zum Eintritt in den Kindergarten entscheiden die Eltern, wie die Kinder betreut werden, ob sie dies ausschliesslich selber tun
oder ob sie die Kinder auch durch andere Menschen betreuen lassen. Sie sind es auch, die entscheiden, wann der Kinderarzt oder
die Kinderärztin aufgesucht wird. Eine obligatorische Gesundheitskontrolle vor dem Schuleintritt, wie dies in anderen
europäischen Ländern der Fall ist, gibt es in der Schweiz nicht. In den ersten Lebensjahren der Kinder sind die Eltern alleine für sie
verantwortlich. Dies kann für Kinder verhängnisvoll werden, wenn die Eltern aus Überforderung oder zu erzieherischen Zwecken
Gewalt anwenden.
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Die meisten Kindsmisshand-
lungen von Eltern treffen Kinder
zwischen 0 und 4 Jahren. (Statistik des
Kinderspitals Zürich 2017)
Die Schweiz hat die körperliche Bestrafung von Kindern
nicht verboten. Der Nationalrat hat sich im Frühjahr 2017
erneut dagegen ausgesprochen, körperliche Züchtigung
von Kindern durch ihre Eltern ausdrücklich zu verbieten.
Körperliche Züchtigung in der Schweiz (PDF)
Petition Stopp Körperstrafe
Die Gesellschaft und die Politik sind gefordert. Sie haben
die Aufgabe zu klären, was Eltern brauchen, um ihre
Kinder vor Gewalt zu schützen.
Gesellschaftliche Realität
Die heutige Arbeitswelt fordert Mütter und Väter in einem
Ausmass, das kaum mehr vereinbar ist mit ihrer Aufgabe,
den Kindern die nötige Ruhe und Aufmerksamkeit zu
geben. Viele Eltern stossen an ihre Grenzen. Sie haben
kaum Zeit, sich die dringend nötige Unterstützung zu
holen. Sie drehen im Hamsterrad in die Isolation.
Die Fachleute sind sich einig, dass das Konzept der
Kleinfamilie mit den heutigen Rahmenbedingungen nicht
mehr funktionieren kann. Die Kleinfamilie müsse dringend
aus ihrer Vereinsamung geholt werden.
Die heile Familie – ein Tabu?
Unsere Gesellschaft setzt sich kaum mit dieser für die
Kinder dramatischen Entwicklung auseinander. Studien
zur Frage, wie es Eltern geht und was sie brauchen, fehlen.
Die Medien berichten, wenn Eltern ihre kleinen Kinder
beinahe oder ganz zu Tode quälen. Die Frage, warum
niemand eingegriffen hat, wird gestellt, aber nicht
beantwortet. Zu wenige fühlen sich mitverantwortlich, die
Familie ist schliesslich privat. Ein Tabu.
Schutz der Kinder
Bis zum Eintritt in den Kindergarten entscheiden die
Eltern, wie die Kinder betreut werden, ob sie dies
ausschliesslich selber tun oder ob sie die Kinder auch
durch andere Menschen betreuen lassen. Sie sind es auch,
die entscheiden, wann der Kinderarzt oder die Kinderärztin
aufgesucht wird. Eine obligatorische Gesundheitskontrolle
vor dem Schuleintritt, wie dies in anderen europäischen
Ländern der Fall ist, gibt es in der Schweiz nicht. In den
ersten Lebensjahren der Kinder sind die Eltern alleine für
sie verantwortlich. Dies kann für Kinder verhängnisvoll
werden, wenn die Eltern aus Überforderung oder zu
erzieherischen Zwecken Gewalt anwenden.
Katharina Willi