Katharina Willi
.

Jeden Tag werden wir zu Mittäterinnen und Mittätern von Körperstrafen an Kindern,

wenn wir nichts dagegen tun.

Die Schweiz hat die körperliche Bestrafung von Kindern nicht verboten. Der Nationalrat hat sich im Frühjahr 2017 erneut dagegen

ausgesprochen, körperliche Züchtigung von Kindern durch ihre Eltern ausdrücklich zu verbieten.

Körperliche Züchtigung in der Schweiz (PDF) Petition Stopp Körperstrafe Verpflichtung der Gesellschaft Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Eltern und Kinder ernst zu nehmen. Dies bedeutet, erforschen, wie viel psychische und physische Gewalt Kindern von 0 bis 4 Jahren, d.h. vor Eintritt in den obligatorischen Kindergarten, erfahren wissen, wie es den Eltern geht und was sie brauchen Dazu die Untersuchung „Eltern unter Druck, Selbstverständnisse, Befindlichkeiten und Bedürfnisse von Eltern in verschiedenen Lebenswelten“, eine sozialwissenschaftliche Untersuchung im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung. der Öffentlichkeit die Belastungen und die Isolation der Kleinfamilie bewusst machen. Anreize schaffen, die Eltern bestärken und unterstützen, sich mit ihrer Aufgabe und dem Schutz ihrer Kinder auseinanderzusetzen, z.B. - Steuerabzug für die Kosten von Weiterbildung, Beratung, Coaching vor und nach der Geburt des Kindes - einmalige Beratung als Geschenk der Wohngemeinde zur Geburt eines Kinders - offener Mütter- und Vätertreff für Kinder von 0 bis 4 Jahren im Beisein von Fachpersonal (dazu auch die „maisons vertes“ in Frankreich) Politiker und Politikerinnen wählen, die Kinder und Eltern ernst nehmen

Verpflichtung des Bundes

Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen für die Rechte des Kindes ratifiziert. Sie hat sich damit verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Kinder vor jeder Form von Gewalt geschützt werden, dass ihnen Wissen über ihre Rechte vermittelt wird und sie partizipieren können. Umsetzung UNO Übereinkommen für die Rechte des Kindes (PDF) Petition Stopp Körperstrafe Verpflichtung der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) Sie ist verpflichtet, systematische und kontinuierliche Schulungsprogramme zu den Kinderrechten für Berufsgruppen, die mit und für Kinder arbeiten, zu entwickeln Pflichtmodule zur Kinderrechtskonvention und zu den Menschenrechten im Allgemeinen in den sprachregionalen Lehrplänen aufzunehmen

Verpflichtung der Kantone

Sie haben den Auftrag, bei der Konkretisierung und Umsetzung des Lehrplanes 21 dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schülern aller Stufen vertraut werden mit dem Wissen über ihre Rechte Recht auf Gewaltfreiheit und dem Verbot jeder Form von Gewalt Recht gehört zu werden sowie dem Recht auf Partizipation und politische Bildung Stellungnahme zum Lehrplan 21: www.heinrichzschokke.ch
.

Jeden Tag werden wir zu Mittäte-

rinnen und Mittätern von Körper-

strafen an Kindern, wenn wir

nichts dagegen tun.

Die Schweiz hat die körperliche Bestrafung von Kindern

nicht verboten. Der Nationalrat hat sich im Frühjahr 2017

erneut dagegen ausgesprochen, körperliche Züchtigung

von Kindern durch ihre Eltern ausdrücklich zu verbieten.

Körperliche Züchtigung in der Schweiz (PDF) Petition Stopp Körperstrafe Verpflichtung der Gesellschaft Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Eltern und Kinder ernst zu nehmen. Dies bedeutet, erforschen, wie viel psychische und physische Gewalt Kindern von 0 bis 4 Jahren, d.h. vor Eintritt in den obligatorischen Kindergarten, erfahren wissen, wie es den Eltern geht und was sie brauchen Dazu die Untersuchung „Eltern unter Druck, Selbstverständnisse, Befindlichkeiten und Bedürfnisse von Eltern in verschiedenen Lebenswelten“, eine sozialwissenschaftliche Untersuchung im Auftrag der Konrad-Adenauer- Stiftung. der Öffentlichkeit die Belastungen und die Isolation der Kleinfamilie bewusst machen. Anreize schaffen, die Eltern bestärken und unterstützen, sich mit ihrer Aufgabe und dem Schutz ihrer Kinder auseinanderzusetzen, z.B. - Steuerabzug für die Kosten von Weiterbildung, Beratung, Coaching vor und nach der Geburt des Kindes - einmalige Beratung als Geschenk der Wohngemeinde zur Geburt eines Kinders - offener Mütter- und Vätertreff für Kinder von 0 bis 4 Jahren im Beisein von Fachpersonal (dazu auch die „maisons vertes“ in Frankreich) Politiker und Politikerinnen wählen, die Kinder und Eltern ernst nehmen

Verpflichtung des Bundes

Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen für die Rechte des Kindes ratifiziert. Sie hat sich damit verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Kinder vor jeder Form von Gewalt geschützt werden, dass ihnen Wissen über ihre Rechte vermittelt wird und sie partizipieren können. Umsetzung UNO Übereinkommen für die Rechte des Kindes (PDF) Petition Stopp Körperstrafe Verpflichtung der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) Sie ist verpflichtet, systematische und kontinuierliche Schulungsprogramme zu den Kinderrechten für Berufsgruppen, die mit und für Kinder arbeiten, zu entwickeln Pflichtmodule zur Kinderrechtskonvention und zu den Menschenrechten im Allgemeinen in den sprachregionalen Lehrplänen aufzunehmen

Verpflichtung der Kantone

Sie haben den Auftrag, bei der Konkretisierung und Umsetzung des Lehrplanes 21 dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schülern aller Stufen vertraut werden mit dem Wissen über ihre Rechte Recht auf Gewaltfreiheit und dem Verbot jeder Form von Gewalt Recht gehört zu werden sowie dem Recht auf Partizipation und politische Bildung Stellungnahme zum Lehrplan 21: www.heinrichzschokke.ch

Katharina Willi