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Jeden Tag werden wir zu Mittäterinnen und Mittätern von Körperstrafen an Kindern,
wenn wir nichts dagegen tun.
Die Schweiz hat die körperliche Bestrafung von Kindern nicht verboten. Der Nationalrat hat sich im Frühjahr 2017 erneut dagegen
ausgesprochen, körperliche Züchtigung von Kindern durch ihre Eltern ausdrücklich zu verbieten.
Körperliche Züchtigung in der Schweiz (PDF)
Petition Stopp Körperstrafe
Verpflichtung der Gesellschaft
Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Eltern und Kinder ernst zu nehmen. Dies bedeutet,
•
erforschen, wie viel psychische und physische Gewalt Kindern von 0 bis 4 Jahren, d.h. vor Eintritt in den obligatorischen
Kindergarten, erfahren
•
wissen, wie es den Eltern geht und was sie brauchen
Dazu die Untersuchung „Eltern unter Druck, Selbstverständnisse, Befindlichkeiten und Bedürfnisse von Eltern in
verschiedenen Lebenswelten“, eine sozialwissenschaftliche Untersuchung im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung.
•
der Öffentlichkeit die Belastungen und die Isolation der Kleinfamilie bewusst machen.
•
Anreize schaffen, die Eltern bestärken und unterstützen, sich mit ihrer Aufgabe und dem Schutz ihrer Kinder
auseinanderzusetzen, z.B.
-
Steuerabzug für die Kosten von Weiterbildung, Beratung, Coaching vor und nach der Geburt des Kindes
-
einmalige Beratung als Geschenk der Wohngemeinde zur Geburt eines Kinders
-
offener Mütter- und Vätertreff für Kinder von 0 bis 4 Jahren im Beisein von Fachpersonal (dazu auch die „maisons
vertes“ in Frankreich)
•
Politiker und Politikerinnen wählen, die Kinder und Eltern ernst nehmen
Verpflichtung des Bundes
Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen für die Rechte des Kindes ratifiziert. Sie hat sich damit verpflichtet dafür zu sorgen,
dass die Kinder vor jeder Form von Gewalt geschützt werden, dass ihnen Wissen über ihre Rechte vermittelt wird und sie
partizipieren können.
Umsetzung UNO Übereinkommen für die Rechte des Kindes (PDF)
Petition Stopp Körperstrafe
Verpflichtung der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)
Sie ist verpflichtet,
•
systematische und kontinuierliche Schulungsprogramme zu den Kinderrechten für Berufsgruppen, die mit und für Kinder
arbeiten, zu entwickeln
•
Pflichtmodule zur Kinderrechtskonvention und zu den Menschenrechten im Allgemeinen in den sprachregionalen
Lehrplänen aufzunehmen
Verpflichtung der Kantone
Sie haben den Auftrag, bei der Konkretisierung und Umsetzung des Lehrplanes 21 dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und
Schülern aller Stufen vertraut werden mit dem
•
Wissen über ihre Rechte
•
Recht auf Gewaltfreiheit und dem Verbot jeder Form von Gewalt
•
Recht gehört zu werden sowie dem Recht auf Partizipation und politische Bildung
Stellungnahme zum Lehrplan 21: www.heinrichzschokke.ch
.
Jeden Tag werden wir zu Mittäte-
rinnen und Mittätern von Körper-
strafen an Kindern, wenn wir
nichts dagegen tun.
Die Schweiz hat die körperliche Bestrafung von Kindern
nicht verboten. Der Nationalrat hat sich im Frühjahr 2017
erneut dagegen ausgesprochen, körperliche Züchtigung
von Kindern durch ihre Eltern ausdrücklich zu verbieten.
Körperliche Züchtigung in der Schweiz (PDF)
Petition Stopp Körperstrafe
Verpflichtung der Gesellschaft
Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Eltern und Kinder ernst
zu nehmen. Dies bedeutet,
•
erforschen, wie viel psychische und physische Gewalt
Kindern von 0 bis 4 Jahren, d.h. vor Eintritt in den
obligatorischen Kindergarten, erfahren
•
wissen, wie es den Eltern geht und was sie brauchen
Dazu die Untersuchung „Eltern unter Druck,
Selbstverständnisse, Befindlichkeiten und
Bedürfnisse von Eltern in verschiedenen
Lebenswelten“, eine sozialwissenschaftliche
Untersuchung im Auftrag der Konrad-Adenauer-
Stiftung.
•
der Öffentlichkeit die Belastungen und die Isolation
der Kleinfamilie bewusst machen.
•
Anreize schaffen, die Eltern bestärken und
unterstützen, sich mit ihrer Aufgabe und dem Schutz
ihrer Kinder auseinanderzusetzen, z.B.
-
Steuerabzug für die Kosten von Weiterbildung,
Beratung, Coaching vor und nach der Geburt des
Kindes
-
einmalige Beratung als Geschenk der
Wohngemeinde zur Geburt eines Kinders
-
offener Mütter- und Vätertreff für Kinder von 0
bis 4 Jahren im Beisein von Fachpersonal (dazu auch
die „maisons
vertes“ in Frankreich)
•
Politiker und Politikerinnen wählen, die Kinder und
Eltern ernst nehmen
Verpflichtung des Bundes
Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen für die Rechte
des Kindes ratifiziert. Sie hat sich damit verpflichtet dafür
zu sorgen, dass die Kinder vor jeder Form von Gewalt
geschützt werden, dass ihnen Wissen über ihre Rechte
vermittelt wird und sie partizipieren können.
Umsetzung UNO Übereinkommen für die Rechte des
Kindes (PDF)
Petition Stopp Körperstrafe
Verpflichtung der Schweizerischen
Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)
Sie ist verpflichtet,
•
systematische und kontinuierliche
Schulungsprogramme zu den Kinderrechten für
Berufsgruppen, die mit und für Kinder arbeiten, zu
entwickeln
•
Pflichtmodule zur Kinderrechtskonvention und zu
den Menschenrechten im Allgemeinen in den
sprachregionalen Lehrplänen aufzunehmen
Verpflichtung der Kantone
Sie haben den Auftrag, bei der Konkretisierung und
Umsetzung des Lehrplanes 21 dafür zu sorgen, dass die
Schülerinnen und Schülern aller Stufen vertraut werden
mit dem
•
Wissen über ihre Rechte
•
Recht auf Gewaltfreiheit und dem Verbot jeder Form
von Gewalt
•
Recht gehört zu werden sowie dem Recht auf
Partizipation und politische Bildung
Stellungnahme zum Lehrplan 21:
www.heinrichzschokke.ch
Katharina Willi